Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Uplink 2026 Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Begriffsbestimmungen
(Der) Veranstalter
Selfnet e.V.
Allmandring 8a
70569 Stuttgart
Amtsgericht Stuttgart VR 6375
(Der) Besucher
Der erste Ticketinhaber, der das Ticket nutzt, um Zugang zum Veranstaltungsgelände und zu den Einrichtungen zu erhalten und sich als solcher zu registrieren.
(Der) Käufer
Die Person, die das Ticket kauft.
(Die) Veranstaltung
Uplink 2026, 6. bis 8. März 2026, Universität Stuttgart V47, Pfaffenwaldring 47, 70569 Stuttgart
einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Konferenz und die Präsentationen.
(Das) Ticket
Das PDF-Dokument mit einer eindeutigen Ticket-ID, welcher der Käufer vom Veranstalter für die Veranstaltung erhält.
(Der) Veranstaltungsort
Das Veranstaltungsgelände, die Auditorien und Einrichtungen im Gebäude der Universität Stuttgart V47, Stuttgart Vaihingen
Die Uplink2026-Tickets werden gemäß den nachstehenden Bedingungen ausgestellt. Bitte lesen Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie das Anmeldeformular einreichen.
§ 1 Vertragsabschluss / Zahlungsverzug
- Die Übermittlung der Bestellung über die Website https://pretix.selfnet.de stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar. Die Annahme dieses Angebots erfolgt durch die Zusendung einer Buchungsbestätigung durch den Veranstalter. Damit kommt ein Vertrag mit dem Veranstalter unter Einbeziehung dieser AGB zustande.
- Der Versand von Buchungsbestätigungen und Eintrittskarten erfolgt elektronisch (eTicket per E-Mail).
- Der Kunde weist die Zahlung ggf. per Kontoauszug nach. Erstattungen erfolgen nur bei fristgerechter Stornierung gemäß §2 Abs. 1.
- Es liegt in der Verantwortung des Kunden, vor der Zahlung zu überprüfen, ob die bei der Bestellung angegebenen Informationen korrekt sind, da Fehler oder Auslassungen nicht immer korrigiert werden können.
§2 Tickets
- Tickets berechtigen zum Besuch der Veranstaltung. Tickets sind im Falle einer Absage der Veranstaltung erstattungsfähig. Sie sind ebenfalls bis 7 Tage vor Beginn des Events erstattungsfähig. Hierzu ist eine Email an uplink26@selfnet.de zu schreiben. Ansonsten sind sie nicht erstattungsfähig. Bei Kauf und Erstattung entstehende Kosten auf Seiten des Käufers für den Geldtransfer werden nicht erstattet.
- Tickets sind übertragbar, mit der Einschränkung, dass a) bei jeder Übertragung des Tickets das Recht auf Teilnahme an der Veranstaltung nicht von den Verpflichtungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen getrennt werden kann und b) zusätzlich die Bedingung gilt, dass jeder Empfänger eines übertragenen Tickets das Risiko einer Duplizierung des Tickets akzeptiert, wobei in diesem Fall die erste Person, die sich mit den Ticketinformationen als Besucher registriert, der einzige registrierte Besucher unter diesem Ticket sein kann.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Termin oder den Ort für die gebuchte Veranstaltung aus wichtigen Gründen zu verlegen oder die Veranstaltung ganz abzusagen. Im Fall der Verlegung behält das gebuchte Ticket seine Gültigkeit, im Falle der Absage und Verschiebung wird dem Käufer innerhalb von 12 Wochen nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin der Eintrittspreis erstattet.
- Der Veranstalter wird auf seiner Veranstaltungswebsite – https://blog.selfnet.de/ – aktuelle Informationen zu allen Veranstaltungen, Veranstaltungsorten, Veranstaltungsortänderungen und Absagen veröffentlichen, sofern solche vorliegen. Es liegt in der Verantwortung des Käufers und/oder Besuchers, sich zu vergewissern, ob eine Veranstaltung abgesagt wurde und wann die neu angesetzte Veranstaltung stattfindet. Wenn die Veranstaltung abgesagt oder verschoben wird, wird der Veranstalter sich in angemessener Weise bemühen, die Käufer über die Absage zu informieren (in der Praxis bedeutet dies: Der Veranstalter wird die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse verwenden). Hierbei kann der Veranstalter nicht garantieren, dass Käufer und/oder Besucher vor dem Veranstaltungstermin über eine solche Absage informiert wird.
- Der Käufer ist verpflichtet, falls das Ticket nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist, jede Person, die das Ticket erhält, auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder zumindest auf einen Link zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen) hinzuweisen, einschließlich der Verpflichtung, alle nachfolgenden Ticketinhaber zu benachrichtigen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Besucher, unabhängig davon, ob sie das Ticket selbst gekauft haben oder nicht.
- Der Käufer und/oder Besucher ist für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung des Tickets verantwortlich.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Ticketbuchungen zu stornieren, bei denen er den begründeten Verdacht hat, dass sie in betrügerischer Absicht vorgenommen wurden oder von Personen stammen, die von früheren Veranstaltungen der Veranstalter ausgeschlossen wurden und als Risiko für sich selbst oder andere Besucher der Veranstaltung gelten.
- Das Ticket berechtigt eine Person (den Besucher) zum Eintritt auf das Veranstaltungsgelände. Bei Eintritt und Registrierung wird das Ticket ungültig und der Besucher erhält ein Armband, mit dem er gegenüber dem Veranstalter nachweisen kann, dass er zur Veranstaltungsteilnahme berechtigt ist. Der Besucher hat dieses Armband ohne Vorbehalt jedem Vertreter des Veranstalters vorzuzeigen, der dies zur Überprüfung verlangt. Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B benötigen kein Ticket.
§3 Zutritt und Durchführung der gebuchten Veranstaltung
- Beim Besuch der Veranstaltung sind die Bestimmungen und Regeln des Veranstalters (nachfolgend „Verhaltensregeln“ genannt) zu beachten, sowie den Anweisungen der bei der Veranstaltung anwesenden bevollmächtigten Personen des Veranstalters Folge zu leisten. Verhaltensregeln ergeben sich insbesondere auch aus der Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte, dortigen Hinweisen, Anweisungen von bevollmächtigten Personen des Veranstalters oder Durchsagen.
- Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln, durch den die Verursachung von Störungen im Veranstaltungsablauf oder Beschädigungen der Veranstaltungsstätte, Sicherheitsvorrichtungen oder der Bühnentechnik zu befürchten sind, oder der eine Belästigung oder eine Rechtsverletzung Anderer bewirken kann, berechtigt den Veranstalter, den Besucher des Veranstaltungsortes zu verweisen bzw. ihm den Einlass zu verwehren.
§4 Verhaltensregeln
- Die Aufzeichnung von Vorträgen ist untersagt. Aufzeichnungen, soweit angefertigt, werden während oder nach der Veranstaltung durch vom Veranstalter beauftrage Personen veröffentlicht.
- Gegenseitige Rücksichtnahme und der Respekt allen Teilnehmenden, Talks und der Einrichtung gegenüber sind Voraussetzung für einen Aufenthalt im Veranstaltungsort. Wir tolerieren keine Belästigung oder Herabwürdigung von und durch Teilnehmer.
- Teilnehmende, die Belästigung erfahren, können sich jederzeit an die Orga wenden. Die zuständigen Mitglieder der Projektleitung werden vor Ort persönlich, telefonisch und per E-Mail erreichbar sein. Kommunikation wird vertraulich behandelt und nicht ohne explizite Zustimmung an Dritte gegeben.
- Sollte eine betroffene Person eine Klärung durch die Projektleitung wünschen, wird die fragliche Situation nach besten Kräften aus der Sicht aller Beteiligten dokumentiert. Wenn der Hergang so gut wie möglich geklärt ist, werden weitere Konsequenzen besprochen, sofern diese dann noch nötig sind. Die Orga behält sich vor, Aussprachen einzuleiten, Teilnehmende um Distanz voneinander zu bitten oder notfalls die Verantwortlichen der Veranstaltung zu verweisen. Vorfälle werden dokumentiert.
§5 Minderjährigkeit
- Das Mindestalter für eine Bestellung und den Erwerb einer Eintrittskarte beträgt 18 Jahre.
- Minderjährige Besucher sind verpflichtet, eine Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Personen (in der Regel beider Elternteile) während der Veranstaltung mit sich zu führen.
- Wird der Minderjährige durch eine erziehungsberechtigte Person begleitet, gilt die Erlaubnis als erteilt.
- Wird der Minderjährige beim Veranstaltungsbesuch durch andere volljährige Personen begleitet, die nicht seine Eltern sind, hat er ebenfalls eine unterzeichnete Einverständniserklärung beider Elternteile mit sich zu führen.
- Minderjährige unter 14 Jahren dürfen die Veranstaltung nicht ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten betreten.
§ 6 Widerrufsrecht
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um Dienstleistungen im Freizeitbereich mit festem Termin handelt. Die Regelungen zur Umbuchung/Stornierung in § 2 Abs. 1 und Abs. 3 bleiben unberührt.§ 7 Haftung
- Ansprüche des Kunden, Käufers oder Besuchers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Insbesondere bei behördlich angeordneten Absagen (z. B. aufgrund von Pandemien oder Sicherheitslagen wie Krieg oder Terror) entfällt die Pflicht zur Durchführung der Veranstaltung. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden, Käufers oder Besuchers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Einschränkungen der Haftung gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.